Steuervorteile für Mietwohnungsbau
Lesen Sie, von welchen Steueranreizen private Investoren ab 2018 für den Bau von bezahlbarem Mietwohnraum profitieren.

Neue Sonderabschreibung für den Bau von Mietwohnungen

Diese steuerlichen Anreize erhalten Sie bei Ihrem Wohnbau

Nach der Einigung beim Baukindergeld hat die Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD einen weiteren Punkt des Koalitionsvertrags auf den Weg gebracht: das Gesetz zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus. Für einen befristeten Zeitraum von vier Jahren werden damit Sonderabschreibungen für den Wohnungsbau eingeführt, von denen auch Sie als Haas Wohnbau-Kunde profitieren können.

Im Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums heißt es, die Förderung ziele „vorwiegend auf private Investoren ab, sich verstärkt im bezahlbaren Mietwohnungsneubau zu engagieren“. Geplant ist, für Gebäude mit Mietwohnungen, deren Bauantrag bzw. Bauanzeige nach dem 31.08.2018 gestellt worden ist, rückwirkend eine Sonder-Afa in Höhe von 5 Prozent der Baukosten auf drei Jahre zusätzlich zur bestehenden Abschreibung in Höhe von zwei Prozent einzuführen.

Sonder-AfA soll Wohnungsneubau ankurbeln und Mietanstieg bremsen

Die Maßnahme ist ein weiterer Baustein der sogenannten Wohnraumoffensive der Großen Koalition, die wie die Mietpreisbremse das Ziel verfolgt, den kontinuierlich steigenden Mieten einen Riegel vorzuschieben. Die Wohnungsknappheit insbesondere auf dem Wohnungsmarkt in den Ballungsgebieten soll durch die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum für Menschen mit geringem oder mittlerem Einkommen bekämpft werden. Mit den steuerlichen Anreizen möchte die Bundesregierung also den Mietwohnungsbau im unteren und mittleren Mietsegment ankurbeln. Luxuswohnungen sollen grundsätzlich nicht gefördert werden.

Meldung vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Sonderabschreibung Wohnungsbau 2018: Alles auf einen Blick

Der neue § 7b EStG Sonderabschreibung für Mitwohnungsneubau enthält folgende Regelungen:

  • Die SonderAfA beträgt neben der regulären linearen AfA nach § 7 Abs. 4 EStG im Jahr der Anschaffung oder Herstellung des neuen Mietwohnraums und in den folgenden drei Jahren bis zu 5 Prozent jährlich.
  • Die Steuererleichterungen können ausschließlich für neue Wohnungen in Anspruch genommen werden. Der Bauantrag oder die Bauanzeige muss nach dem 31. August 2018 und vor dem 1. Januar 2022 gestellt worden sein.
  • Der Wohnbau muss im Jahr der Herstellung oder Anschaffung und in den folgenden neun Jahren „der entgeltlichen Überlassung zu Wohnzwecken“ dienen. Das heißt, es muss sich um Mietwohnungen handeln.
  • Die Anschaffungs oder Herstellungskosten dürfen 3.000 Euro je Quadratmeter Wohnfläche nicht übersteigen.
  • Die Bemessungsgrundlage für die Sonderabschreibungen sind die Anschaffungs und Herstellungskosten. Diese sind jedoch auf maximal 2.000 Euro je Quadratmeter Wohnfläche begrenzt.

Einschränkungen für die Gewährung der Förderung

Die Kostenobergrenzen sollen gewährleisten, dass vor allem Wohnungen im niedrigeren und mittleren Preissegment gefördert werden. Außerdem gelten noch Einschränkungen für Investoren, die bereits andere öffentliche Förderungen für ihre Bauinvestitionen beziehen. So werden die Sonderabschreibungen nur gewährt, wenn die EU-rechtlichen Voraussetzungen im Hinblick auf De-minimis-Beihilfen eingehalten werden. Unter anderem darf der Gesamtbetrag der De-minimis-Beihilfen, die für ein Unternehmen in drei Veranlagungszeiträumen gewährt wurden, 200.000 Euro nicht überschreiten.

Kritik an Sonder-AfA für Mietwohnungsbau

Der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen kritisiert, dass aufgrund der Einschränkungen die neue Sonderabschreibung zu kurz greife. De facto schließe sie die Wohnungswirtschaft aus, da nach GdW-Berechnungen ein Wohnungsunternehmen innerhalb von drei Jahren nicht einmal 30 geförderte Wohneinheiten bauen könne. Andere Akteure auf dem Wohnungsmarkt hingegen begrüßen die neuen Steueranreize und sind überzeugt davon, dass dies ein Schritt in die richtige Richtung ist.

Wir von Haas Wohnbau beraten Sie gern, welche Förderungen für Sie als Bauherr und künftiger Vermieter von Wohnungen infrage kommen. Fragen Sie unsere Experten!