Wenn Freiwilligkeit nicht zum nötigen Erfolg führt, dann muss eine Pflicht eingeführt werden. In Sachen Klimaschutz und vermehrter Nutzen von Sonnenenergie scheint sich diese Regel nun zu bewahrheiten. Denn immer mehr Bundesländer – allen voran Hamburg, Baden-Württemberg und seit Mitte 2020 auch Bayern – überlegen, künftig auf jedem Neubau verpflichtend eine Photovoltaikanlage vorzuschreiben. In Bayern soll die Regelung schon ab 2022 auch für private Wohnbauten gelten.
Photovoltaik-Anlagen für Wohn-Neubauten
Neue Wohnhäuser sollen zu Solarkraftwerken werden
Überlegungen zur Einführung einer Solar-Pflicht für alle Dächer
Mehrere Bundesländer denken über die Einführung einer Solar-Pflicht für Neubauten nach. Hamburg hat als erstes deutsches Bundesland bereits eine entsprechende Regelung geschaffen: Ab 2023 ist in der Hansestadt die Installation einer Solarstromanlage gesetzlich vorgeschrieben. Langfristig sollen so alle Dächer zur Solarstrom-Erzeugung genutzt werden. Baden-Württemberg plant eine ähnliche Regelung für gewerbliche Neubauten und in Bayern hat der bayerische Ministerpräsident Markus Söder (CSU) im Juli 2020 für den Freistaat ebenso Pläne für eine Photovoltaik-Pflicht geäußert. Demnach sollen schon 2021 alle neu errichteten, gewerblich genutzten Gebäude in Bayern mit Photovoltaikanlagen ausgestattet werden müssen. Ab 2022 soll die Vorschrift dann auch für Häuser privater Bauherren gelten. Mit der Photovoltaik-Pflicht möchte die Staatsregierung die Energiewende vorantreiben und den Anteil von Strom aus erneuerbaren Energien erheblich steigern.
Photovoltaikanlage im Mietshaus
Eine Photovoltaikanlage lohnt sich bei einem Mehrfamilienhaus bzw. einem größeren Gebäude mit mehreren Wohneinheiten im Allgemeinen noch mehr als eine Anlage auf einem Ein- oder Zweifamilienhaus. Denn die Technik und die Komponenten, die für den Aufbau einer Photovoltaik-Anlage gebraucht werden, sind die gleichen – ob es sich nun um eine kleine oder um eine große Anlage handelt. Lediglich die Menge der Module auf dem Dach und der dazugehörigen Komponenten erhöht sich. Dadurch kosten größere Anlagen zwar mehr als kleinere, im Verhältnis zum Strom-Ertrag und auf den Quadratmeter Photovoltaik-Fläche gerechnet sind sie jedoch günstiger. Darüber hinaus können mehrere Parteien im Haus den Solarstrom auch besser ausnutzen als eine oder zwei Familien. Durch den höheren Eigenverbrauch wiederum wird die Photovoltaik-Anlage lukrativer.
In einem Mietshaus kann zudem ein Mieterstrommodell angewandt werden. Das heißt, der Strom von der Photovoltaikanlage auf dem Dach wird an die Mieter im Haus geliefert. Der Hauseigentümer wird dann zum Stromlieferanten oder schaltet einen Drittdienstleister zur Verwaltung der Solar-Anlage ein. Für den Vermieter und Eigentümer der Photovoltaikanlage kann sich die Anlage in Euro und Cent durch den Stromverkauf an die Mieter auszahlen. Zudem werden Photovoltaikanlagen auf Mietshäusern unter bestimmten Voraussetzungen durch einen Mieterstromzuschlag pro Kilowattstunde (kWh) Strom, die im Haus verbraucht wird, gefördert. Unsere Berater von Haas Wohnbau unterstützen Sie als Bauherrn eines Haas Wohnbauprojekts gern bei der Planung und vermitteln Ihnen kompetente Photovoltaik-Experten.
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